Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf alleinige Übertragung des Sorgerechts für das Kind; Hinweis auf die Stetigkeit der Betreuung der Kindesmutter; Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens
- OLG Brandenburg
- Judicialis
FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; BGB § 1666; ; KostO § 30; ; KostO § 130 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg - 32 F 111/03
- AG Oranienburg, 17.10.2003 - 32 F 195/91
- OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1005
- FGPrax 2004, 281
- FamRZ 2005, 917
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).
Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.
- KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01
Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.
- OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98
Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht.Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521).
- OLG Koblenz, 05.01.2000 - 13 WF 788/99
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Beweisverfahren; Beweis; Anfechtung; Anfechtbarkeit; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).
- BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99
Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).
- OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311). - OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 6 WF 168/00
Umgangsregelungsverfahren: Erzwingung der Zustimmung des sorgeberechtigten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Dass die Begutachtung selbst nicht ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten durchgeführt werden kann, steht außer Zweifel (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2001, 638), wobei dessen Zustimmung - bei Verweigerung - ggf. nach § 1666 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden kann (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1210 und FamRZ 1999, 521). - BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01
Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311). - BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94
Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht. - OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92
Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04
Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311). - OLG Düsseldorf, 11.01.1993 - 19 W 2/92
Erstinstanzliches Gericht; Sachliche Entscheidungen; Beschwerde; …
- OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 Wx 19/96
Rechtsprechung
BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslegung einer Beschwerde als Rüge rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 14; ZPO § 127 § 574 § 321a
Auslegung einer Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des Beschwerdegerichts als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statthaftigkeit einer Beschwerde im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren ; Zulässigkeit der Auslegung einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss eines ...
Verfahrensgang
- AG Laufen - XVII 78/04
- LG Traunstein, 28.06.2004 - 4 T 2076/04
- BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 917
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03
Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
Ob die Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auf eine Gegenvorstellung analog § 321a ZPO hin zugelassen werden kann (vgl. BGH NJW 2004, 2529/2530), hat das Gericht bislang nicht entschieden. - BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
Deren Konzeption ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch in Gestalt der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG geläufig, die ebenfalls auf eine Rechtskontrolle beschränkt ist (BayObLGZ 2002, 89/93). - BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
Für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gelten daher die Vorschriften der ZPO während im Übrigen die Vorschriften der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung finden (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
In Fällen dieser Art ist das Schweigen des angefochtenen Beschlusses regelmäßig als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122).
- OLG München, 23.08.2006 - 32 Wx 127/06
Sofortige weitere Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des …
In derartigen Fällen ist nur die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO gegeben, sofern das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH NJW-RR 2004, 1077 f;… BayObLG aaO; BayObLG FamRZ 2005, 917;… Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rn. 34).Deren Konzeption ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch in Gestalt der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG geläufig, die ebenfalls auf eine Rechtskontrolle beschränkt ist (…BGH aaO; BayObLGZ 2002, 89/93; BayObLG FamRZ 2005, 917).
In Fällen dieser Art ist das Schweigen des angefochtenen Beschlusses regelmäßig als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122; BayObLG FamRZ 2005, 917).